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AutorenbildMaxie Lina

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, die Zeit läuft ab....

Jetzt das Hinweismanagement aufbauen!


Deutschland hat die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern nicht umgesetzt. Obwohl bis zum 17. Dezember vergangenen Jahres ein entsprechendes Gesetz hätte erlassen werden müssen, mit dem Hinweisgeber besser geschützt werden, wenn sie Skandale, Korruption oder Straftaten aufdecken, ist die Regierung dem bisher nicht nachgekommen. Die damalige Regierung konnte sich nicht abschließend auf den Inhalt einigen.


Die EU-Kommission hat daher am 27. Januar 2022 einen „blauen Brief“ nach Berlin geschickt (und kommunizierte das am 3. Februar). Mit diesem Aufforderungsschreiben ist das sog. Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, welches im Zweifel auch vor dem Europäischen Gerichtshof enden kann, sollte Deutschland das Gesetz nicht umsetzen. Die Bundesrepublik Deutschland ist jetzt in jedem Fall aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Monaten ein Antwortschreiben zu übermitteln. Kommt die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass Deutschland dem EU-Recht nicht nachkommt, weil es eben die Richtlinie nicht umsetzt, gibt sie eine weitere Stellungnahme ab, zusammen mit der erneuten Aufforderung, innerhalb einer Frist (normalerweise von weiteren zwei Monaten) über die bis dahin ergriffenen Maßnahmen zu informieren. Ist das Gesetz dann immer noch nicht erlassen und im Einklang mit europäischem Recht, kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.


Wenn gleich es in der Regel dazu nicht kommt, so hat dennoch der aktuelle Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bislang noch keinen neuen Gesetzentwurf vorgelegt und die Zeit drängt. Vor dem Hintergrund des grundsätzlichen Ablaufs in einem Vertragsverletzungsverfahren lässt sich jetzt aber auch konkreter ableiten, bis wann mit dem Erlass des Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland gerechnet werden können sollte, nämlich bis Ende der ersten Jahreshälfte.


Ob überhaupt und wenn welche Übergangsfristen es geben wird, in denen Unternehmen und Behörden Hinweisgeberkanäle und deren Management einrichten können, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, ist unklar. Daher ist es nun dringend an der Zeit, Hinweismanagement und Compliance im Unternehmen aufzubauen, auch wenn das vielleicht bisher ein Thema war, das vermeintlich aufgeschoben werden konnte. Diese Einstellung sollte nun endgültig abgelegt werden.


The good news: Ich stehe zur Unterstützung beim Aufbau des Hinweisgeber Managements und für maßgeschneiderte Beratung zu Ethik und Compliance, passend zu Eurer / Ihrer Unternehmenskultur, natürlich zur Verfügung (DM oder maxie@ethicsandcompliance.de). Bis bald und viele Grüße (und Glückwunsch an die Unternehmen, die sich dem Thema bereits angenommen haben und merken, was Ethik & Compliance Management für Vorteile mit sich bringt, außer bloßer Einhaltung von Gesetzen....).


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